GERÄTERAUMTORE
Unsere Geräteraumtore sind nach DIN 18 032 und den Richtlinien des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes geprüft.
Durch die Spezialausführung als Ganzstahlkonstruktion wurde nicht nur den einschlägigen Vorschriften, sondern auch dem zu erwartenden robusten Betrieb Rechnung getragen. Das Torblatt bleibt während der Bedienung in der Wandflucht und ist serienmäßig mit einer TÜV-geprüften Sicherung gegen Absturz gesichert. Die finale Belegung mit Prallschutz erfolgt bauseits in Fortführung der Wandverkleidung bzw. des Prallschutzbelages. Eine leichte Bedienung wird durch zwei tarierbare Gegengewichte, die sauber verkleidet sind, gewährleistet. Der Verschluss erfolgt über ein innen aufgesetztes Kastenriegelschloss mit selbsteinrastender Riegelstange. Diese führt bei einem Standardtor in Tormitte verdeckt nach oben und verriegelt das Torblatt im Torsturz. Bei Sonderkonstruktionen kann diese Verriegelung auch seitlich in den Torstöcken erfolgen. Das Schloss ist vorbereitet für einen bauseitigen Profil – Halbzylinder. Von der Hallenseite wird das Tor über eine großzügige Griffmuschel bedient, auf der Hallengegenseite über einen Olivengriff. Die vorgeschriebene Polsterleiste ist ebenfalls grundsätzlich im Lieferumfang enthalten. Die maximale Torbreite beträgt 4,50 m. Für breitere Öffnungen können zwei Tore vorgesehen werden oder ein Tor mit verbreiterten seitlichen Festteilen. Bei sehr hohen Rohbauöffnungen sind Verblendungen über dem Tor ebenfalls möglich. Bauseits können wahlweise Nut- und Feder- Verschalungen in verschiedenen Holzarten aufgebracht werden. Bei geplanter bauseitiger Verkleidung mit texilen Prallschutz, werden unsere Tore werksseitig mit 9mm starken, wasserfest verleimten Multiplex geliefert. Bei Bedarf können die Tore auch mit einem geprüften, integrierten Kraftabbau und Schließungsdämpfer geliefert werden.
Varianten der Tore: Standardbeschlag, Hintersturzbeschlag, Hinterleibungsbeschlag, Hintersturz- Hinterleibungsbeschlag, Niedrigsturzbeschlag